Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

2. Angebot

Die Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als geschlossen.

3. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

4. Schutz von Plänen und Unterlagen /Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Ideen und sonstige Unterlagen wie Prospekte,
Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

5. Teilabrechnungen

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die
Leistungen in Teilen erbracht werden.

6. Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung ohne Skontoabzug zu bezahlen. Wir behalten uns vor, 1/3 der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen.

7. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

8. Transport – Gefahrtragung

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht bzw. organisiert.
Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

11. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Bei Lieferfristüberschreitungen kann der Käufer/Werkbesteller unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

12. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen.

13. Gewährleistung

Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren
Richtigkeit. Wir empfehlen, die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel zu rügen.

14. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

15. Zurückbehaltungsverbot

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

16. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.